Alle Werkstücke sind im Regelfall Einzelanfertigungen, die erst nach Eingang Ihrer Anfrage für Sie hergestellt werden: Wir können uns also über Ihre besonderen, individuellen Wünsche einigen, wofür Sie im Regelfall nicht mit Geld bezahlen müssen, wohl aber mit Ihrer Geduld. Wenn Sie es also eilig haben, bin ich nicht die richtige Beschaffungsquelle für Sie: Sie sollten sich stattdessen an den stationären Einzelhandel wenden, wo Sie Ihr Wunschmöbel aus industrieller Massenfertigung für den durchschnittlichen Geschmack gleich mitnehmen, vielleicht sogar sich bringen lassen können.
Der große Charme der handwerklichen Herstellung ist Ihre Möglichkeit, Ihr neues Werkstück nach Ihren Wünschen und in den für Sie passenden Maßen individuell anfertigen zu lassen: Sprechen Sie mich an!
Erst nach unserer Einigung über die konkrete Ausgestaltung eines Werkstücks nach Ihren ganz individuellen Wünschen können wir uns über einen konkreten, verbindlichen Auftrag und den Preis für meine Tätigkeit für Sie einigen. Danach werde ich Sie um die Vorauszahlung des vereinbarten Preises bitten und nach Geldeingang mit der Arbeit beginnen. Die angegebenen Preis sind ausschließlich Abholpreise in meiner Werkstatt in Essen und enthalten die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von zur Zeit (2016) 19%. Auf Ihren ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch werde ich einen Transporteur beauftragen, dessen Bezahlung Sie, bitte, zusätzlich tragen müssen.
Wir gehen also kein Fernabsatzgeschäft ein und Sie haben nicht das Recht, Ihre Vertragserklärung nach jenen Vorschriften zu widerrufen.